CIPRA: Seilbahn über die Kalkkögel wäre Rechtsbruch

Die Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes), die die Rechtsservicestelle der Alpenkonvention koordiniert, stellt klar: Eine Seilbahn über das Ruhegebiet der Kalkkögel wäre ein nationaler und internationaler Rechtsbruch. In einem Pressegespräch erläuterten Peter Hasslacher, Vorsitzender der CIPRA Österreich, der stellvertretende Tiroler Umweltanwalt Walter Tschon (Mitglied der CIPRA-Kommission) und der ehemalige Leiter der Umweltabteilung des Landes, Gerhard Liebl, dass ein “Seilbahn-Brückenschlag” daher aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. „Bereits 2003 hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass die Protokolle der Alpenkonvention wie das Naturschutzprotokoll unmittelbar anzuwenden sind. Anlassfall war übrigens eine Rechtsfrage in Tirol“, so Liebl.

Bericht in der Tiroler Tageszeitung vom 14. 10. 2014