Der Kalkkögel-Prüfungsantrag im Wortlaut

Der Dringlichkeitsantrag des Landtagsklubs der Tiroler Volkspartei zum Thema “Kalkkögel” listet sieben Fragen auf, die bis März 2015 geklärt werden sollen:

1. Ist das Projekt Brückenschlag mit den von der Republik Österreich eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Alpenkonvention vereinbar?
2. Wenn das Projekt nicht mit der Alpenkonvention vereinbar ist, können dann Staatshaftungen ausgelöst werden, die auf das Land Tirol zurückfallen?
3. Ist das Finanzierungskonzept für das Projekt schlüssig oder besteht die Gefahr, dass nachträglich zusätzliche öffentliche Gelder für das Projekt erforderlich sind? (Businessplan, Cash Flow Berechnung, Break Even Point, Finanzierung, prognostizierte Gewinn- und Verlustrechnung)
4. Wie verhält sich das Projekt zu Artikel 107 AEUV und zum sonstigen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und den nationalen Rahmenbedingungen?
5. Erscheint das Projekt in seiner Grundkonzeption einer Konzession nach dem Seilbahnrecht zugänglich?
6. Erscheint die von der ARGE-Brückenschlag vorgeschlagene Variante einer Änderung des Tiroler Naturschutzgesetzes samt erforderlicher Begleitmaßnahmen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Verfassungsrecht) vereinbar?
7. Für den Fall, dass das Naturschutzgesetz im Sinne des vorgenannten Vorschlages geändert werden sollte, könnten neben dem Projekt „Brückenschlag“ auch noch weitere Zusammenschlüsse in Tirol von dieser Änderung betroffen sein?

In der Folge listet der Antrag auf, welche Stellen bzw. Organisationen die einzelnen Fragen prüfen sollen.

Der Dringlichkeitsantrag