Verkehrsministerium kann Seilbahnprojekt nicht beurteilen
Als erste jener Behörden, die vom Tiroler Landtag um eine Prüfung des umstrittenen Kalkkögel-Seilbahnprojekts ersucht wurde, hat nun das Verkehrsministerium reagiert. In seinem Antwortschreiben wird jedoch festgestellt, “dass eine seilbahnrechtliche Beurteilung des Projektes „Brückenschlag 3-S-Bahn“ derzeit nicht möglich ist” – und zwar deshalb, weil “das konkrete Projekt bei ho. Behörde noch nicht bekannt ist.”
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist Österreichs oberste Seilbahnbehörde. Daher wurde sie gefragt, ob die Verleihung der Konzession für das Projekt Brückenschlag 3-S-Bahn grundsätzlich möglich sei. Als Antwort erhielt der Landtag eine Aufstellung jener Dokumente und Planungsunterlagen, die für einen Antrag auf eine Seilbahnkonzession notwendig sind. Dazu gehören u. a. eine Baukostenaufstellung samt Firmenanboten, eine Wirtschaftlichkeitsprognose sowie der Nachweise über die Aufbringung der erforderlichen Eigen- und Fremdmittel, aber auch eine eingehende Darstellung der Verkehrssituation, denn “im Bereich öffentlicher Verkehrswege (Schiene, Straße) ist auf einen Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz Bedacht zu nehmen”. Verlangt werden zudem Unterlagen im Hinblick auf Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz.